Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, dass in den Familien die Sommerferien genutzt werden konnten, um ausreichend Kraft nach dem Ende des vergangenen Halbjahres, welches von vielen Änderungen und Neuerungen geprägt war, zu sammeln, so dass wir gemeinsam voller Energie und Lernfreude in das vor uns liegende Schuljahr 2020/2021 starten können. Dieses beginnt am Donnerstag, den 25.08.2020, in der ersten Unterrichtstunde für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 bis 13; der Jahrgang 12 startet aus organisatorischen Gründen in der dritten Stunde mit einer Informationsveranstaltung und Belehrung zur Arbeit in der Qualifikationsphase.

Am Nachmittag des ersten Schultages dürfen wir dann fast 90, sicherlich sehr aufgeregte Kinder des neuen fünften Jahrgangs als Mitglieder der Schulgemeinschaft unseres Gymnasiums begrüßen. Erstmals in der Schulgeschichte wird es auch einen 13. Jahrgang geben, der wahrscheinlich schon jetzt den Abiturprüfungen im Frühjahr des Jahres 2021 entgegenfiebert.

Nach der Halbgruppenbeschulung am Ende des letzten Schuljahres hat sich das niedersächsische Kultusministerium für einen eingeschränkten Regelbetrieb, dem sogenannten Szenario A, mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler entschieden. Hierzu mussten, ausgehend von dem Rahmenhygieneplan für Schulen im Land Niedersachsen, deutlich geänderte und an unsere Schulsituation angepasste Regeln zum Schutz aller Lernenden, Lehrenden und Arbeitenden an der Schule aufgestellt werden. Das resultierende Hygienekonzept unserer Schule wird den Schülerinnen und Schülern in der ersten Unterrichtsstunde des neuen Schuljahres angemessen erläutert.

Grundsätzlich möchte ich mich noch einmal für die bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit den Elternhäusern in dieser Ausnahmezeit bedanken. Da auch weiterhin besondere Umstände vorliegen und ggf. weitere kurzfristige Anpassungen notwendig werden, die von unserem grundsätzlichen schulischen Konzept abweichen, sind wir auch zukünftig auf Ihre Unterstützung und Ihre Mitarbeit angewiesen.
Unsere Schülerinnen und Schüler, ihre Kinder, die in der Schulzeit zu selbständigem Handeln motiviert werden sollen und denen wir im Laufe mehrerer Schuljahre ein steigendes Maß an Verantwortung übertragen möchten, benötigen in der jetzigen Situation sicherlich mehr Unterstützung von den Eltern als sonst üblich.

Liebe Eltern, es ist unbedingt notwendig, dass Sie Ihren Kindern verdeutlichen, dass das Einhalten der schulischen Hygieneregeln, eine Grundvoraussetzung für einen langfristig umsetzbaren Präsenzunterricht mit allen Schülerinnen und Schülern darstellt. Dabei trägt jeder Einzelne der Schulgemeinschaft Verantwortung dafür, dass ein gemeinsames Lernen an der Schule möglichst ist und alle an der Schule agierenden Personen dabei gesund bleiben.
Folgende Grundregeln sollten daher bitte unbedingt bis zum Schuljahresbeginn zu Hause besprochen werden:

Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand

Grundsätzlich gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude: Wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch einzuhalten.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist grundsätzlich und verpflichtend zu tragen und darf ausschließlich im Unterrichtsraum bzw. in den zugewiesenen Pausenbereichen abgenommen werden. Dieser ist selbst mitzubringen und wird nicht gestellt. Schülerinnen und Schüler, welche aus gesundheitlichen Gründen auch in den kurzen Momenten des Durchquerens des Schulgebäudes und des Schulhofes keinen Mund-Nasen- Schutz tragen können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, welche im Sekretariat abzugeben ist. Eine Kopie dieser Bescheinigung muss die Schülerin und Schüler durchgehend mit sich tragen.

An Haltestellen am Schulgelände ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend sowie ein Mindestabstand von 1,5 m möglichst einzuhalten.

Erkrankte Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen. Dies gilt nicht bei banalen Infekten. Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert kann die Schule nach 48 Stunden Symptomfreiheit wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Das Auftreten einer Infektion mit dem Covid-19-Virus bei Schülerinnen und Schülern oder Personen, welche im selben Haushalt leben wie die Schülerinnen und Schüler, ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.

Organisatorisches

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel die Pausen auf dem Schulhof verbringen. Zudem wird auch während des Unterrichts auf eine regelmäßige Lüftung geachtet. Demnach ist sicherzustellen, dass sie dem Wetter angemessene Kleidung tragen.

Die Klassenräume werden im Laufe des Schultages nicht verschlossen. Auf Wertsachen ist selbstständig zu achten. Die Mediothek bleibt für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 geschlossen; Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11-13 können diesen Bereich in den jeweiligen Freistunden nutzen.

Der Kiosk bzw. die Mensa bleiben bis auf Weiteres geschlossen, so dass die Schülerinnen und Schüler ihre Verpflegung von zu Hause mitbringen müssen. Ein gemeinsames Frühstück oder der Verzehr eines mitgebrachten Kuchens für die Mitschülerinnen und Mitschüler der Klasse, z.B. anlässlich eines Geburtstages, ist aktuell nicht erlaubt.

Ich bin zuversichtlich, dass auch bei der Vielzahl von aufgestellten Regeln, ein gelingender Schulalltag, mit Freude, Lernerfolg sowie Gemeinschaftserlebnisse möglich sein wird.

Daher freue ich mich daher auf den gemeinsamen Schulbeginn mit Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am kommenden Donnerstag sowie auf die gemeinsame Erziehungsarbeit, mit Ihnen, liebe Eltern.

Herzliche Grüße

 

Peter Schwarze

Oberstudiendirektor
-Schulleitung-