Alle Beurlaubungen sind grundsätzlich rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
Die Beantragung einer Beurlaubung einer Schülerin / eines Schülers der Jahrgänge 5-10 erfolgt formlos, in der Regel über den Schulplaner. Sie kann bis zu einem Tag durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer genehmigt werden.
Bei mehrtägigen Beurlaubungen und unmittelbar vor und nach Ferien ist ein formloser Antrag an die Schulleitung zu stellen.
Nach erfolgter Genehmigung erhält die Schülerin / der Schüler eine Kopie zurück. Das Original wird im Sekretariat abgegeben und in der Schülerakte abgelegt.
Wird der Antrag nicht genehmigt, erhält die Schülerin / der Schüler eine Rückmeldung über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer.