Vorbemerkung
Die intensive Auseinandersetzung mit den folgenden Informationen zur Qualifikationsphase ist unabdingbar, da bereits am Ende des 10. Jahrgangs (Einführungsphase) Entscheidungen anstehen, die unmittelbare Folgen für das Abitur haben werden.
Mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase tritt man in die Qualifikationsphase ein. Diese umfasst zwei Schuljahre (Jahrgang 11 und 12) und gliedert sich in vier Kurshalbjahre, die als Semester bezeichnet werden.
Die Leistungsbeurteilung in allen Fächern erfolgt in jedem Semester separat; d.h. dass die Note des ersten Semesters keinen weiteren Einfluss auf die Folgehalbjahre hat.
Bevor auf die Struktur und die Wahlmöglichkeiten in der Qualifikationsphase eingegangen wird, sollen zunächst einige Regularien benannt werden.
Regularien
Regularien für die Qualifikationsphase
- Die Kurswahlen für die Qualifikationsphase erfolgen am Ende des 10. Jahrgangs für die gesamte Kursstufe bis zum Abitur. Die Aufnahme in oder das Ausscheiden aus einem Kurs erfolgt nur über den zuständigen Oberstufenkoordinator.
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Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an allen von ihnen belegten Kursen regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Unterrichtsstunden, bei denen die Schülerin / der Schüler unentschuldigt fehlt, werden mit 00 Pkt. bewertet.
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Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler im Laufe eines Unterrichtstages, so hat er sich vor dem Verlassen des Schulgeländes im Sekretariat abzumelden. Geschieht dies nicht, wird die Teilnahme für diese Doppelstunde mit 00 Pkt. bewertet.
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Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule spätestens am dritten Tag mündlich oder schriftlich zu benachrichtigen. Im Krankheitsfall muss nach dem dritten Abwesenheitstag ein ärztliches Attest bei der Tutorin/dem Tutor vorgelegt werden.
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Falls eine Schülerin/ein Schüler aus dringenden Gründen vom Unterricht beurlaubt werden möchte, so muss sie/er dieses im Vorfeld rechtzeitig, mindestens jedoch eine Woche im Voraus, beantragen. Beurlaubungen für einzelne Stunden (z.B. für einen notwendigen Arztbesuch) im Umfang von bis zu einem Tag können von der Tutorin / dem Tutor ausgesprochen werden. Bei längeren Beurlaubungen muss ein schriftlicher Antrag - unter Angabe einer Begründung - bei der Tutorin/dem Tutor (im Voraus) eingereicht werden. Die Entscheidung liegt anschließend beim Oberstufenkoordinator, welcher die Tutorin / den Tutor dann entsprechend informiert.
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Für alle versäumten Unterrichtsstunden ist der Tutorin/dem Tutor innerhalb von einer Woche eine Fehlbescheinigung vorzulegen. Diese ist vorab durch die Schülerin/den Schüler (bei minderjährigen Schülerinnen/Schülern auch durch einen Erziehungsberechtigten) zu unterschreiben. Nach der Kenntnisnahme durch die Tutorin/den Tutor (Signum) unterschreiben die jeweiligen Kursleitungen, wobei die zuletzt eintragende Kursleiterin/der zuletzt eintragende Kursleiter die vollständige Fehlbescheinigung einbehält und an die Tutorin / den Tutor weiterleitet, so dass diese/dieser eine Gesamtübersicht über seine Tutanden erhält.
Fehlt eine Schülerin / ein Schüler in einem Semester mehr als drei Doppelstunden, so ist ab der vierten Doppelstunde und für jede weitere Doppelstunde ein krankheits-bedingtes Fehlen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Geschieht dies nicht, so werden die Fehlstunden jeweils mit 00 Pkt. bewertet. Das Attest ist dem jeweiligen Kursleiter unaufgefordert in der nächsten stattfindenden Doppelstunde vorzulegen.
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Das Fehlen der Schülerin/des Schülers wird in den Kursheften der jeweiligen Kurse unter Bemerkungen als „entschuldigt“ (e) bzw. „nicht entschuldigt“ (kein Zeichen) gekennzeichnet.
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Die Formulare weisen insgesamt 10 Felder für Doppelstunden auf, die zu entschuldigen sind.
Anwendungsbeispiele:
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler z.B. an zwei aufeinander folgenden Tagen mit insgesamt vier mal zwei, also acht Doppelstunden-Blöcken, so sollten diese auf einer Bescheinigung zusammen angegeben werden.
Für jeden neuen Fehl-Zeitraum (z.B. ein neuer Unterrichtstag in der folgenden Woche oder eine neue Doppelstunde) ist eine neue Bescheinigung zu verwenden.
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler an einem Montag, ist dann am Dienstag wieder im Unterricht und fehlt erneut am Mittwoch, so sind zwei Fehlbescheinigungen mit den Unterrichtsstunden der jeweiligen Tage anzufertigen.
Fehlt eine Schülerin/ein Schüler nur für eine Doppelstunde, so ist eine Fehlbescheinigung für diese Doppelstunde anzufertigen. Der Kursleiter dieses Unterrichts behält die Fehlbescheinigung ein und leitet sie an die Tutorin/den Tutor weiter.
Die Tutorin/der Tutor erhält somit einen schnellen Überblick über das quantitative Fehlverhalten seiner Tutanden. Selektives und gehäuftes Fehlen ist dabei gut erkennbar.
Bei häufigem oder auffälligem Fehlverhalten berät die Tutorin/der Tutor ihre / seine Tutandin bzw. ihren / seinen Tutand und informiert ggf. den Oberstufenkoordinator.
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Fallen in die Zeit des Fernbleibens Klausurtermine, ist die Schule bzw. die betroffene Kursleitung am Tag der Klausur morgens vor der ersten Stunde bis spätestens 07.20 Uhr (über das Sekretariat 04243-9414980) telefonisch zu benachrichtigen. Geschieht dies nicht, wird die Klausur mit 00 Pkt. bewertet werden. Ein ärztliches Attest ist im Krankheitsfall beizubringen und unaufgefordert in der nächsten Doppelstunde der Kursleitung vorzulegen.
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Jeder belegte Kurs wird bewertet. Unregelmäßige Teilnahme am Unterricht macht eine Beurteilung der Leistung nicht nur schwierig, sondern kann auch zu einer Bewertung mit 00 Pkt. führen. Damit ist ein solcher Kurs nicht anrechenbar und die Schülerin / der Schüler läuft ggf. Gefahr nicht zur Abiturprüfung zugelassen zu werden. Bevor es zu einer solchen Maßnahme kommt, wird die Schülerin/der Schüler schriftlich verwarnt.
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Im Jahrgang 12 findet im Regelfall eine Studienfahrt statt, deren Teilnahme für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.
Peter Schwarze, StD
29.07.2013
Anforderungen
Jede Schülerin/jeder Schüler muss sich zunächst für eines der Schwerpunkt-Profile „Sprachlich-Literarischer Schwerpunkt“, „Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt“, „Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt“ oder "Musisch-Künstlerisch" entscheiden. Dabei gibt es je nach Wahl der Schwerpunktes eine Reihe von Verpflichtungen bzgl. der zu wählenden Unterrichtsfächer. Zusätzlich müssen einige Fächer als Ergänzungsfächer dazu gewählt werden.
Je nach Wahl des Schwerpunktes und je nach Wahl der Abiturprüfungsfächer (P1 – P5) werden für jeden Schüler jeweils drei Fächer zu Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1, P2 und P3); der Rest der Fächer wird auf grundlegendem Niveau unterrichtet. Die Prüfungsfächer P4 und P5 werden dabei vierstündig unterrichtet, die zusätzlichen Ergänzungsfächer entweder vier- oder zweistündig.
Stunden
Eine Reihe von Fächern sind grundsätzlich vierstündig, unabhängig davon, ob sie als Prüfungsfach oder als Ergänzungsfach gewählt wurden:
Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften.
Eine Reihe von Fächern sind zunächst zweistündig:
Kunst, Musik, Politik-Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion, Werte und Normen, Sport und das Seminarfach.
Diese Fächer können, wenn sie als Prüfungsfach für das Abitur gewählt werden, vierstündig werden.
Sport
In jedem Kurshalbjahr wird ein Sportkurs durch eine Wahl belegt. Das Angebot der Sportkurse gliedert sich in zwei Gruppen:
A (Individualsportarten): z.B. Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Rollen und Gleiten, …
B (Mannschaftssportarten): z.B. Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tischtennis, Volleyball, …
Von den insgesamt 4 Sportkursen müssen zwei aus der Gruppe A und zwei aus der Gruppe B gewählt werden. Die vier Kurse dürfen nicht themengleich sein.
Seminarfach
Im Seminarfach stehen fächerübergreifende und fächerverbindende Problemstellungen und die Einübung verschiedener Methoden im Vordergrund. Es sind unterschiedliche Arbeitsformen sowie verschiedene Verfahren der Präsentation und der Erörterung von Ergebnissen anzuwenden. Außerdem wird von jeder Schülerin/jedem Schüler in einem der vier Schulhalbjahre eine Facharbeit angefertigt.
Weitere Auskünfte erfolgen jeweils durch die Leiterin/den Leiter des Seminarfachs oder durch den Oberstufenkoordinator.