Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Vorgaben der Landesregierung
Die Landesregierung Niedersachsen sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel mit eigenen, von den Eltern finanzierten digitalen Endgeräten arbeiten (vgl. Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025, Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020).
Ab dem Schuljahr 2025/26 stellt das Land Niedersachsen für die Jahrgangsstufe 7 schulische Leihgeräte für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Daher muss für diesen Jahrgang – und in den folgenden Jahren auch aufsteigend – kein iPad mehr elternfinanziert angeschafft werden.
Umsetzung am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Twistringen
Im Schuljahr 2021/22 wurde nach umfassender Vorbereitung das iPad als digitales Endgerät eingeführt – zunächst im Jahrgang 11. Vorausgegangen waren die Ausstattung der Lehrkräfte, die Anschaffung von iPad-Koffern, Hospitationen an iPad-Schulen sowie Fortbildungen. Eltern und Erziehungsberechtigte wurden in Informationsveranstaltungen über die pädagogischen Ziele und Beschaffungsprozesse informiert. Die Evaluation dieser Maßnahme zeigte überwiegend positive Rückmeldungen von Lernenden und Lehrkräften. Die Schulkonferenz beschloss daher die Fortführung und den weiteren Ausbau der iPad-Klassen. Im Schuljahr 2022/23 begann die Einführung von iPads in der Sekundarstufe I mit der Jahrgangsstufe 7. Hintergrund war die Umstellung vom grafikfähigen Taschenrechner (TI-84) auf ein algebrafähiges System. Statt eines neuen Einzelgeräts wird nun das iPad mit entsprechender Software (GeoGebra Suite) eingesetzt.
Der iPad-Einsatz wird kontinuierlich evaluiert. Die Geräte ermöglichen vielfältige digitale Lernformen – etwa interaktive Anwendungen, kollaboratives Arbeiten, Videoproduktionen und die Nutzung digitaler Lernplattformen. Dadurch wird der Unterricht abwechslungsreicher gestaltet, individuelles Lernen unterstützt und ein nachhaltiges Verständnis gefördert. Zugleich werden die Anforderungen an die Ausbildung von Medien- und Digitalkompetenz erfüllt.
