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Digitale Bildung

Allgemeines

Als Schule haben wir die Aufgabe, unsere Schülerinnen und Schüler auf das Leben in einer digitalen Gesellschaft vorzubereiten. In immer mehr Berufen werden digitale Fähigkeiten vorausgesetzt, und es ist wichtig, dass wir sie bereits in der Schule damit vertraut machen.

iPads und auch andere digitale Geräte bieten eine Vielzahl von Lernmöglichkeiten, die mit traditionellen Unterrichtsmethoden nicht möglich wären. Zum Beispiel können Schülerinnen und Schüler mithilfe von iPads interaktive Lernsoftware oder auch digitale Lernplattformen nutzen, Lernvideos ansehen oder auch selbst erstellen und sich online informieren. Diese Lernmethoden können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff besser verstehen und sich längerfristig besser daran erinnern.

Außerdem können iPads auch dazu beitragen, den Unterricht selbst abwechslungsreicher und interessanter zu gestalten. Statt ausschließlich aus Büchern zu lernen, können Schülerinnen und Schüler mithilfe der iPads auch spielerisch lernen und ihre Kreativität entfalten.

Didaktische Modelle

Maßgeblich für die unsere Arbeit sind im Moment zwei Modelle, die uns dabei helfen, unsere didaktischen Überlegungen weiterzuentwickeln. Sie sollen kurz vorgestellt werden:

a) SAMR-Modell

Das SAMR-Modell ist ein Rahmen, der beschreibt, wie Technologie in der Bildung eingesetzt werden kann. Es besteht aus folgenden vier Stufen:

  1. Substitution (Ersetzung): Technologie wird genutzt, um bestehende Ressourcen oder Werkzeuge zu ersetzen, aber der Unterrichtsprozess bleibt gleich. Das machen wir, indem wir bspw. Unterrichtsbücher, Hefte und Tafeln durch ihre digitalen Versionen ersetzen.
  2. Augmentation (Erweiterung): Technologie wird genutzt, um bestehende Ressourcen oder Werkzeuge zu ergänzen, um den Unterrichtsprozess zu verbessern. Schulbücher oder auch Mappen können durch digitale Medien ergänzt werden. Weitere Ressourcen aus dem Internet können nachgeladen werden, Kartenmaterial über Updates aktuelle gehalten werden usw.
  3. Modification (Umgestaltung): Technologie wird genutzt, um den Unterrichtsprozess zu verändern und Schüler aktiv an der Gestaltung ihres Lernprozesses teilhaben zu lassen. Das geschieht bspw. dadurch, dass eigene Lernvideos erstellt oder digitale Präsentationen vorbereitet werden.
  4. Redefinition (Neugestaltung): Technologie wird genutzt, um neue Formen des Lernens und Lehrens zu ermöglichen, die ohne die Verwendung von Technologie nicht möglich wären. Erwähnenswert sind hier Lernplattformen, die Einbindung von Internetressourcen und die Teilhabe am Unterricht über digitale Plattformen von zu Hause aus (Videokonferenzen, u. a.).

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Stufe des SAMR-Modells für jede Lernsituation geeignet ist und dass es möglicherweise sinnvoller sein kann, Technologie in einer früheren Stufe des Modells einzusetzen, um den Lernprozess zu verbessern. Darüber hinaus wird auch weiterhin auf analoge Inhalte und Methoden gesetzt.

b) Dagstuhl-Dreieck

Das Dagstuhl-Dreieck ist ein Modell, das drei Perspektiven beschreibt, die bei der Betrachtung der digitalen vernetzten Welt relevant sind:

  1. Technologische Perspektive: Technologie soll nicht nur benutzt, sondern auch verstanden werden. Im berühmten Film „Die Feuerzangenbowle“ fragt der Physiklehrer: „Also, wat is en Dampfmaschin?“ Dabei ging es ihm nicht darum, wie sie wirkt, sondern wie sie funktioniert. Daher auch die Leitfrage zu diesem Aspekt: „Wie funktioniert das?“ Technik nutzen wir heute oftmals nur noch als „Blackbox“, d. h. wir können sie anwenden, verstehen aber nicht mehr ihre Funktionsweise. Das führt oftmals zu falschen Vorstellungen, irrationalen Ängsten oder auch einem blinden Vertrauen. Im Unterricht geht es uns darum, aus der Fachperspektive heraus ein grundlegendes Verständnis zu erzeugen. An dieser Stelle sind insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer sowie die Fächer Informatik und Medienbildung gefordert.
  2. Gesellschaftlich-kulturelle Perspektive: Angesprochen werden hier vorwiegend die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. „Wie wirkt das?“, ist die Leitfrage. Also bspw. „Wie wirken sich die sozialen Medien auf unser Zusammenleben aus?“, „Wie sind autonome Transportsysteme unter ethischem Aspekt zu beurteilen?“, „Sollten die großen Internetkonzerne so viel Macht haben?“ Unsere Schülerinnen und Schüler sollen lernen, dass alle Macht vom Volke ausgeht (vgl. Grundgesetz Artikel 20) und nicht etwa von KI-Systemen. Gerade hinsichtlich der Bewahrung unserer westlich geprägten gesellschaftlichen Werte eine unermesslich wichtige Aufgabe.
  3. Anwendungsbezogene Perspektive: Die Leitfrage in diesem Zusammenhang ist „Wie nutze ich das“? Es geht dabei ganz pragmatisch darum, Geräte (PCs, iPads usw.) sowie Software (Browser, Textverarbeitung, Taschenrechner) sinnvoll zu nutzen. Hier sind alle Fächer gefordert und auch die Lehrkräfte, die entsprechend geschult und vorbereitet sein müssen.

Vorgaben aus dem Land Niedersachsen

a) Masterplan Digitalisierung

Im August 2018 hat das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung den Masterplan Digitalisierung aufgelegt. Inhaltlich geht es um die Strategie des Landes zur digitalen Transformation. Dabei wird auch auf die digitalen Bildung eingegangen und das Ziel formuliert, bei Schülerinnen und Schülern die Fähigkeit zu selbstbestimmtem Denken und Handeln in einer digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern. Um dies zu erreichen, sind digitale Medien und Technologien in den Unterricht einzuführen. Außerdem gehört auch die Bereitstellung einer leistungsstarken Netzanbindung und Infrastruktur, die flächendeckende Einführung von „persönlichen digitalen mobilen Endgeräten in weiterführenden Schulen“ (S. 77), die Integration von Medienbildung in die Lehrpläne, die Einführung von digitalen Lern- und Arbeitsumgebungen und die Qualifizierung von Lehrkräften dazu. Auch die Entwicklung von Innovationsprojekten, die auf die Arbeitswelt vorbereiten, sowie die Stärkung der Schul-IT-Infrastruktur und -Verwaltung sind Teilziele.

Diese Ziele wurden zum großen Teil an unserer Schule bereits erreicht. Die Breitbandanbindung der Schule steht noch aus, ist aber geplant. Persönliche digitale Endgeräte (iPads) sind zukünftig ab der Jahrgangsstufe 7 vorgesehen. Für die Jahrgängen 5 und 6 stehen iPad-Koffer zur Verfügung. Die Fächer Medienbildung und Informatik sind an der Schule eingeführt worden. Auch in den anderen Fächern sind digitale Inhalte zur Selbstverständlichkeit geworden. Der IServ als digitale Schulplattform wurde bereite im Jahr 2014 eingeführt. Lehrkräfte sind vielfältig qualifiziert worden und qualifizieren sich mittels Fortbildungen weiter. Über den Unterricht hinaus stehen im AG-, Ganztags- und in der Hochbegabtenförderung weitere digitale Möglichkeiten zur Verfügung (z.B. 3D-Druck, Holo-Brille, Roboter). Mit den Geldern des Digitalpaktes konnte das Schulgebäude technisch ausgebaut werden.

b) Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Januar 2021 das Konzept Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025 beschlossen. Dieses Konzept aktualisiert die Ziele aus dem Jahr 2020 (vgl. Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020) und baut auf Vorläufern aus den Jahr 2012 und 2016 auf. Ausgeführt werden die Maßnahmen der Landesregierung zur Ausbildung der Medienkompetenz von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung. Dabei sollen die medienpädagogischen Aus- und Fortbildungen ausgebaut werden, Strukturen geschaffen werden, die die Medienkompetenz stärken, der Ausbau der IT-Infrastruktur fortgesetzt werden, die Ziele aus dem Masterplan Digitalisierung umgesetzt werden sowie Netzwerke und Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut und verbessert werden. Wie bereits im Masterplan Digitalisierung werden auch hier eigene digitale Endgeräte gefordert: „Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Regel mit eigenen, von ihren Eltern finanzierten elektronischen Geräten“ (S. 15). In der Regel meint hier, dass die Schule bzw. der Schulträger für Härtefälle Leihgeräte zur Verfügung stellen muss. Insofern folgt unsere Schule den niedersächsischen Vorgaben. Der aktuelle Koalitionsvertrag SICHER IN ZEITEN DES WANDELS Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten lässt hoffen, dass sich das Land diesbezüglich stärker engagiert: „Deshalb werden wir schrittweise digitale Endgeräte zur Verfügung stellen, die Abläufe werden wir eng mit Schulen und Schulträgern abstimmen“ (S. 59). Ein Zeitplan dazu ist aber noch nicht formuliert. Dem Weihnachtsbrief 2022 unserer Kultusministerin Julia Willie Hamburg war zu entnehmen: „Bitte planen Sie vorerst ohne die durch das Land finanzierten Schülerendgeräte – wir werden übergangsweise prüfen, wie wir weitere Leihgeräte sowie eine Finanzierung für Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen umsetzen können. Die Zurverfügungstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler durch das Land wird in der Vorbereitung und auch durch die Verhandlungen mit der Bundesebene jedenfalls noch dauern.“

c) Orientierungsrahmen Medienbildung

Das Kompetenzmodell des Orientierungsrahmens Medienbildung richtet sich nach den Kompetenzbereichen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ aus dem Jahr 2016. Die dort aufgeführten „Kompetenzen in der digitalen Welt“ umfassen die folgenden sechs Kompetenzbereiche:

  • Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren
  • Kommunizieren und Kooperieren
  • Produzieren und Präsentieren
  • Schützen und sicher agieren
  • Problemlösen und handeln
  • Analysieren und Reflektieren

Die Implementierung dieser Kompetenzen ist ein wichtiges und verpflichtendes Anliegen der Schule und bildet aktuell einen Schwerpunkt der konzeptionellen Weiterentwicklung der schulischen digitalen Lehr-, Lern- und Organisationsstruktur. Neben der Integration der Fächer Medienbildung (Jahrgänge 5 – 8) und Informatik (Jahrgänge 9 – 13) in die Stundentafel der Schule, arbeiten wir derzeit daran, die Medienbildungskompetenzen auch flächendeckend jahrgangs- und fachübergreifend in die schuleigenen Arbeitspläne und Curricula zu integrieren. Das iPad ist uns dabei ein wichtiges Hilfsmittel.

Gegenwärtig haben die Fachgruppen den Auftrag, sich intensiv mit diesen Kompetenzbereichen auseinanderzusetzen und zu prüfen, welche davon bereits in den facheigenen Lehrplänen verankert worden sind und welche darüber hinaus noch implementiert werden können. Die entsprechenden Vereinbarungen werden in den Fachkonferenzen offiziell verabschiedet und damit zu verbindlichen Unterrichtsinhalten.

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