Entscheidungen

zu a) Wahl eines Schwerpunktes

Die Schülerinnen und Schüler müssen zunächst einen von drei Schwerpunkten wählen, zu denen zunächst zwei verbindliche Schwerpunktfächer (SF) gehören:

  • Sprachlich-literarisches Profil - SF: Deutsch und/oder  fortgeführte Fremdsprache(n)
  • Gesellschaftswissenschaftliches Profil -SF: Geschichte und Politik-Wirtschaft oder Erdkunde
  • Mathematisch-naturwissenschaftliches Profil - SF: Mathematik und/oder Naturwissenschaft(en)

Zu b) Wahl der Prüfungsfächer

Innerhalb dieser Schwerpunkte wählt die Schülerin/der Schüler fünf Abiturprüfungsfächer:

  • P1-P3 (erstes bis drittes Prüfungsfach)

drei vierstündige Fächer auf erhöhtem Niveau (darunter die beiden SF-Fächer)

  • P4 (das vierte Prüfungsfach)

ein vierstündiges Fach auf grundlegendem Niveau

  • P5 (das fünfte Prüfungsfach)

ein vierstündiges Fach auf grundlegendem Niveau

Die fünf Prüfungsfächer P1-P5 sind vor Eintritt in die Qualifikationsphase zu wählen.

In den Fächern P1-P4 erfolgt eine schriftliche Abiturprüfung:

P1-P3: 300 Minuten

P4:  220 Minuten

 

Im Fach P5 erfolgt eine mündliche Abiturprüfung:

I.d.R. 20 Minuten Vorbereitungszeit sowie 20-30 Minuten Prüfungszeit.

Die jeweilige schriftliche (zentrale gestellte Aufgaben vom Kultusministerium) und die mündliche Abiturprüfung (vom Fachlehrer gestellte Aufgaben) muss sich auf Sachgebiete aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase beziehen.

Die Prüfungsfächer und alle anderen Fächer werden im Rahmen des Angebotes der Schule gewählt. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Fächer bzw. Fächerkombinationen gibt es nicht.

Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer

Als erstes und zweites Prüfungsfach (P1 und P2) sind die beiden Schwerpunktfächer zu wählen.

Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ist das erste Prüfungsfach (P1) Geschichte, das zweite Prüfungsfach (P2) eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft, das dritte Prüfungsfach (P3) Politik-Wirtschaft oder Erdkunde.

1.         Durch die Wahl der fünf Prüfungsfächer müssen die Aufgabenfelder A-B-C erfasst sein.

2.         Unter den fünf Prüfungsfächern müssen zwei der drei Kernfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik sein.

3.         Es müssen drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter die beiden Schwerpunktfächer, erfasst sein.

Ergänzende Hinweise:

  • Es können nur solche Fächer als Prüfungsfächer gewählt werden, die in Klasse 10 mindestens ein Halbjahr belegt worden sind.
  • Neu beginnende Fremdsprachen können nur als P4 oder P5 gewählt werden.
  • Wer Erdkunde als Prüfungsfach gewählt hat, muss dennoch die übrigen Belegungsverpflichtungen in Aufgabenfeld B (Politik-Wirtschaft, Geschichte, Religion oder Werte und Normen) erfüllen.

zu c) Belegungsverpflichtungen

Unabhängig von der Wahl der Abiturprüfungsfächer muss jede Schülerin/jeder Schüler einen Mindestkanon an Fächern in einem Mindestumfang belegen (d.h. den Unterricht dieser Fächer bewertet besuchen). Dabei gilt jedes Halbjahres-Ergebnis (Semester-Ergebnis) als ein Kurs.

Können die Leistungen in einem dieser Pflichtkurse nicht beurteilt werden (vgl. Regularien), so wird der Kurs mit 00 Punkten bewertet und gilt als nicht belegt. Die Schülerin / der Schüler kann in diesem Fall nicht zum Abitur zugelassen werden, da die Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt sind.

Folgende Mindestvoraussetzungen (Belegungsverpflichtungen) sind bindend:

Fach

Anzahl an Pflichtkursen

Wochenstunden pro Halbjahr

Deutsch

4

4

Eine Fremdsprache

(im sprachlichen Schwerpunkt müssen vier Kurse einer weiteren Fremdsprache vierstündig belegt werden)

4

4

Mathematik

4

4

Eine Naturwissenschaft

(im naturw. Schwerpunkt müssen vier Kurse einer weiteren Fremdsprache vierstündig belegt werden)

4

4

Eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft

(gilt nur für den gesellschaftswissensch. Schwerpunkt)

2

4

Religion/Werte und Normen

4

2

Kunst oder Musik

2

2

Politik-Wirtschaft

2

2

Geschichte

2

2

Sport

4

2

Seminarfach

4

2

 

 

 

zu d) Einbringungsverpflichtungen

Jede Schülerin/jeder Schüler muss – unabhängig von ihrem / seinem gewählten Schwerpunkt bzw. unabhängig von ihren / seinen gewählten Abiturprüfungsfächern – in festgelegten Fächern eine bestimmte Anzahl von Halbjahres-Ergebnissen zur Gesamtqualifikation des Abiturs einbringen. Keines der einzubringenden Semesterergebnisse darf dabei ein Ergebnis von 00 Punkten aufweisen.

Fach

Anzahl der Semesterergebnisse

Deutsch

Eine Fremdsprache1)2)

Weitere Fremdsprache1)3)

Kunst oder Musik

Politik-Wirtschaft

Geschichte

Religion oder Werte und Normen

Mathematik

Eine Naturwissenschaft1)

Eine weitere Naturwissenschaft1)4)

Seminarfach5)

Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft6)

4

4

4

2

2

2

2

4

4

4

2

2

 

  1. Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.

  2. Wurde eine neue Fremdsprache in Klasse 10 begonnen, so müssen zwei Schulhalbjahres-ergebnisse eingebracht werden. Dies gilt auch, wenn die Einbringungsverpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt sind.

  3. Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt.

  4. Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt.

  5. Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben wurde.

  6. Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt.