Die Landesregierung hat sich klar zur Arbeit mit digitalen Endgeräten in der Schule geäußert: „Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Regel mit eigenen, von ihren Eltern finanzierten elektronischen Geräten.“ (vgl. Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025, Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020. In der Regel bedeutet hier, dass in besonderen Fällen (insbesondere bei Sozialhilfeberechtigung) Leihgeräte von der Schule zur Verfügung gestellt werden können.
Der aktuelle Koalitionsvertrag stellt zwar ein finanzielles Engagement des Landes in Aussicht, aber bisher gibt es noch nichts Konkretes. Deshalb halten wir an unserer bisherigen Planung und Vorgehensweise fest. Dazu unsere Hamburger Kultusministerin in ihrem Weihnachtsbrief 2022 an die Schulen: „Bitte planen Sie vorerst ohne die durch das Land finanzierten Schülerendgeräte – wir werden übergangsweise prüfen, wie wir weitere Leihgeräte sowie eine Finanzierung für Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen umsetzen können. Die Zurverfügungstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler durch das Land wird in der Vorbereitung und auch durch die Verhandlungen mit der Bundesebene jedenfalls noch dauern.“
BYOD: Es ist freigestellt, welche Geräte mitgebracht werden können. Dieses Konzept wird allgemein als BYOD (Bring Your Own Device) bezeichnet.
Wir haben bisher mit diesem Konzept gearbeitet, sind aber an unsere Grenzen gestoßen. Ein Gerätezoo ist administrativ leider kaum zu bewältigen, Prüfungen sind damit nicht zuverlässig durchführbar, die Verteilung von schulbezogenen Apps ist nicht möglich. Außerdem ist es höchst ungerecht, wenn sehr unterschiedliche Geräte im Unterricht eingesetzt werden.
BYOD mit eingeschränkter Geräteauswahl: Die Einigung auf bestimmte Geräte, z.B. ein Tablet oder Notebook mit einer Bildschirmgröße von mindestens 10'', das leistungsfähig genug ist, um auch Videos bearbeiten zu können.
Diese Möglichkeit haben wir nicht in Betracht gezogen, da dies eine Mehrgleisigkeit mit entsprechendem Verwaltungs- und Schulungsaufwand bedeuten würde. Auch die Verteilung von schulbezogenen Apps bleibt bei diesem Konzept schwierig. Schulen verzichten dann oft auf ein zentrales Gerätemanagement, was für uns nicht zur Diskussion stand.
BYOD mit eingeschränkter Geräteauswahl: Für uns war schnell klar, dass wir diesen Weg gehen wollen, um in der Schule möglichst einheitlich vorgehen zu können.
Die folgenden Geräte wurden diskutiert:
Wir haben lange Zeit mit Windows-Notebooks in der Schule gearbeitet. An vielen Schulen gab es auch Notebookklassen mit elternfinanzierten Geräten. Insofern war es naheliegend, auf Notebooks (oder in der abgespeckten Version auf Netbooks oder Tablets) mit Windows zu setzen. Ausprobiert wurden Netbooks der Marke Bluenote. Diese wurden über den Förderverein angeschafft (16 Geräte) und konnten für den Unterricht ausgeliehen werden. Letztlich wurden sie aber nicht angenommen. Die Geräte waren einfach nicht leistungsfähig genug. Notebooks wurden als zu schwer und - wegen der beweglichen Teile - auch als zu wenig robust empfunden. Windows Tablets (z.B. Windows Surface) wurden nicht getestet. Das Windows Surface Pro erschien uns zu teuer, das Windows Surface Go nicht leistungsfähig genug.
Android Tablets wurden von vornherein verworfen. Vereinzelt haben wir Geräte in den Naturwissenschaften zur Messwerterfassung ausprobiert. Sie kamen aber nie in die engere Auswahl. Uns ist keine Schule in Niedersachsen bekannt, die erfolgreich mit Android Geräten arbeitet. Die BBS Osterholz Scharmbeck hatte z.B. eine Zeit lang Samsung-Geräte im Einsatz, hat sich aber wieder davon verabschiedet.
Google Chromebook haben wir nicht weiter verfolgt. Die Datenschutzbedenken waren einfach zu groß. Es war von Anfang an klar, dass wir keine Schülerkonten bei den großen Internetkonzernen, also weder bei Microsoft noch bei Google oder Apple, einrichten wollten. Ohne solche Konten erschien uns die Arbeit mit den Chromebooks aber wenig erfolgversprechend. Google Chromebooks sind in den USA an Schulen weit verbreitet, bei uns in Deutschland aber eher eine Randerscheinung.
Die flächendeckende Einführung von iPads erschien uns dagegen von Anfang an sehr vielversprechend. Zum einen können wir an die Erfahrungen unserer Schülerinnen und Schüler mit Touch-Geräten anknüpfen, zum anderen gibt es sehr viele Schulen, die bereits so arbeiten. Deshalb haben wir Gruppen gebildet, die entsprechende Schulen besucht haben. Die Wahl fiel auf die Waldschule Hatten und die Liebfrauenschule Vechta. Wir haben beeindruckende Unterrichtssituationen vorgefunden, in denen die iPads gewinnbringend eingesetzt werden und sehr aufgeschlossene Kollegien.
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurden nach intensiver Vorbereitungszeit elternfinanzierte iPads als Unterrichtsgeräte in der 11. Klasse eingeführt, die die Schülerinnen und Schüler bei ihrer täglichen Arbeit in der Schule und zu Hause unterstützen. Vorausgegangen waren die Ausstattung der Lehrkräfte mit iPads, die Anschaffung von sechs iPad-Koffern, der Besuch von iPad-Schulen sowie Fortbildungsveranstaltungen. Darüber hinaus wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen von Informationsabenden über den pädagogischen Einsatz und den Bestellvorgang über einen zertifizierten Apple-Händler informiert. Zusätzlich wurde ein digitales Schwarzes Brett eingerichtet, über das auch anonyme Fragen gestellt und beantwortet werden konnten.
Die am Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 durchgeführte Evaluation ergab dann erfreulicherweise sehr viele positive Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie der unterrichtenden Lehrkräfte, so dass die Entscheidung für die iPads bestätigt wurde und der regelmäßige Einsatz der angeschafften Geräte bis zum Abitur geplant werden konnte.
Die Schulkonferenz, das höchste beschlussfassende Gremium am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, das sich aus Elternvertreterinnen und Elternvertretern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerschaft zusammensetzt, sprach sich dann für weitere iPad-Klassen aus, so dass der Ausbau der Schule mit iPad-Klassen fortgesetzt werden konnte. Diese Entscheidung wurde in vielen weiteren Sitzungen diskutiert, evaluiert und schließlich bestätigt.
Begonnen wurde zunächst mit der Jahrgangsstufe 11, da die Notwendigkeit der Ausstattung mit eigenen Geräten in der Oberstufe als besonders dringlich angesehen wurde. Der im weiteren Verlauf geplante schrittweise Ausbau sollte das vorhandene technische System nicht überfordern und die digitale Unterrichtskompetenz der Lehrkräfte sukzessive aufbauen.
Im Schuljahr 2022/23 wurde in der Sekundarstufe I mit der Jahrgangsstufe 7 begonnen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass der vorhandene grafikfähige Taschenrechner (TI 84) nach Vorgabe des Kultusministeriums durch ein algebrafähiges Gerät ersetzt und kein eigener neuer Taschenrechner angeschafft werden sollte, so dass direkt auf das iPad und eine entsprechende App (Geogebra Suite) gesetzt werden konnte.
Der Einsatz des iPads wurde immer wieder evaluiert, was uns bestärkte, diesen Weg weiter zu gehen. Insgesamt bieten die iPads eine Vielzahl von Lernmöglichkeiten, die mit traditionellen Unterrichtsmethoden nicht möglich wären. Beispielsweise können die Schülerinnen und Schüler mit den iPads interaktive Lernsoftware oder auch digitale Lernplattformen nutzen, Lernvideos anschauen und auch selbst erstellen und sich online informieren. Diese Lernmethoden tragen dazu bei, dass sie den Unterrichtsstoff besser verstehen und auch langfristig besser behalten. Der Unterricht kann mit Hilfe der iPads abwechslungsreicher und interessanter gestaltet werden. Die Schülerinnen und Schüler können mit den iPads spielerisch lernen und ihre Kreativität entfalten.