Um Ihre Kinder zu schützen, gibt es von schulischer Seite Einschränkungen für iPads. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in der Einstellungen-App des iPads: → Allgemein → VPN und Geräteverwaltung → IServ Mobile Geräteverwaltung → Einschränkungen.
Was können Sie selbst tun? Nachfolgend die wichtigsten Möglichkeiten:
Bitte stellen Sie die Bildschirmzeit nur für unterrichtsfreie Tage ein. Ansonsten kann es zu Problemen kommen, insbesondere wenn das Limit für das Arbeiten am Gerät erreicht ist. Lehrerinnen und Lehrer können diese Sperre nicht aufheben!
Wo kann ich die Einstellung vornehmen?
Nun können Sie die Einstellungen vornehmen.
Diese Einstellungen (auch in der Einstellungen-App auf dem iPad) sind von der Schule vorkonfiguriert und können so belassen werden.
Was ist eingestellt worden?
Dieser Bereich ist nur über die Suche in der Einstellungen-App auf dem iPad erreichbar. Er ist ausgeblendet, da die Einstellungen zentral von der Schule vorgenommen werden. Sie können ihn aber trotzdem einsehen und Änderungen vornehmen, die dann allerdings vom schulischen System wieder überschrieben werden können. Insbesondere können eingestellt werden:
Die Konfiguration von Seiten der Schule erlaubt nur jugendfreie Inhalte per Voreinstellung.
Der Zugang zum Internet wird in der Schule von den Lehrkräften kontrolliert. Jüngere Schülerinnen und Schüler (derzeit bis zur 11. Klasse) haben nur nach Freigabe durch die unterrichtende Lehrkraft Zugang zum Internet. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht durch die Einrichtung von Hotspots konterkariert werden darf. Unter anderem aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Smartphones zu Hause zu lassen, da diese oft automatisch Hotspots für die iPads aufbauen, wenn diese keinen Internetzugang haben.
Zu Hause muss der Internetzugang selbst gestaltet werden. IServ und WebUntis setzen den Internetzugang voraus, ggf. auch Hausaufgaben, die z.B. Rechercheanteile haben. Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte keinen stundenlangen Internetzugriff verlangen. Insgesamt muss auch die Hausaufgabenzeit begrenzt bleiben. Als Richtwerte für die maximale Zeit, die außerhalb der Schule für die Erledigung von Hausaufgaben aufgewendet werden darf, gelten in der Sekundarstufe I max. eine Stunde und in der Sekundarstufe II max. zwei Stunden pro Tag (vgl. Hausaufgabenerlass).
Der geführte Zugriff auf dem iPad ist eine nützliche Funktion, die es ermöglicht, die Nutzung des Geräts auf eine einzige App zu beschränken:
Insgesamt gibt es natürlich noch viele weitere Einstellungen, die über die Einstellungen-App vorgenommen werden können. Machen Sie sich damit vertraut und kontaktieren Sie uns bei Bedarf.
Weitere Ausführungen zum Jugendschutz auf den Seiten von Apple.
Weitergehende Unterstützung zur Medienprävention finden Sie u. a. auf den Seiten von Smiley e.V., Yuuuport und Klicksafe.