===== Vorgaben der Landesregierung ===== Die Landesregierung Niedersachsen sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel mit eigenen, von den Eltern finanzierten digitalen Endgeräten arbeiten, vgl. [[https://www.stk.niedersachsen.de/download/164447/Konzept_Medienkompetenz.pdf|Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2025]]. Ab dem Schuljahr 2026/27 stellt das Land Niedersachsen für die Jahrgangsstufe 7 schulische Leihgeräte für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Daher muss für diesen Jahrgang – und in den folgenden Jahren auch aufsteigend – kein digitales Endgerät mehr elternfinanziert angeschafft werden. ==== Umsetzung am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Twistringen ==== Im Schuljahr 2021/22 wurde nach umfassender Vorbereitung das iPad als digitales Endgerät eingeführt – zunächst im Jahrgang 11. Vorausgegangen waren die Ausstattung der Lehrkräfte, die Anschaffung von iPad-Koffern, Hospitationen an iPad-Schulen sowie Fortbildungen. Eltern und Erziehungsberechtigte wurden in Informationsveranstaltungen über die pädagogischen Ziele und Beschaffungsprozesse informiert. Die Evaluation dieser Maßnahme zeigte überwiegend positive Rückmeldungen von Lernenden und Lehrkräften. Die Schulkonferenz beschloss daher die Fortführung und den weiteren Ausbau der iPad-Klassen ab Jahrgang 7. In den Jahrgang 5 und 6 wird bei Bedarf mit schulischen Geräte aus iPad-Koffern gearbeitet. Der iPad-Einsatz an unserer Schule wird kontinuierlich evaluiert. Die Geräte ermöglichen vielfältige digitale Lernformen – etwa interaktive Anwendungen, kollaboratives Arbeiten, Videoproduktionen und die Nutzung digitaler Lernplattformen. Dadurch wird der Unterricht abwechslungsreicher gestaltet, individuelles Lernen unterstützt und ein nachhaltiges Verständnis gefördert. Zugleich werden die Anforderungen an die Ausbildung von Medien- und Digitalkompetenz erfüllt.