Fachkonferenz

(vgl. Gesetz für Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück - StiftSchG)

Für Fächer, Gruppen von Fächern und Fachrichtungen richtet die Schulkonferenz Fachkonferenzen ein. Sie tragen zur Qualitätsentwicklung und zur Qualitätssicherung des Faches bei und entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über

  • die Erstellung von Fachcurricula,
  • die Durchführung von Lehrplänen,
  • die Einführung von Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien,
  • die Leistungsfeststellung, -bewertung und Dokumentation,
  • die Inhalte fachlicher Fortbildungen,
  • die Verwendung der Haushaltsmittel für das jeweilige Fach,
  • die Entwicklung und Durchführung von Förderkonzepten,
  • die Entwicklung fachbezogener Konzepte zum Einsatz von Medien im Zusammenhang mit dem schulinternen Mediencurriculum.

Der Fachkonferenz gehören neben den Lehrerinnen und Lehrern, die an der Schule dieses Fach unterrichten auch die gewählten Vertreter der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern an und finden mindestens einmal im Schulhalbjahr statt.

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