Schulkonferenzbeschluss zum Zukunftstag (2012, Auszug)

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern am Zukunftstag teilnehmen. Alle Anträge sind im Vorfeld abzugeben.

In den Jahrgängen 5 bis 7 werden die Anträge der Eltern vom Klassenlehrer gesammelt. In diesen Jahrgängen ist erfahrungsgemäß die Beteiligung am höchsten. Wie der Unterricht an diesem Tag in der Schule aussieht, wird nach der Antragsfrist entschieden. (…)

Im Jahrgang 8 und 9 ist grundsätzlich keine Teilnahme am Zukunftstag vorgesehen. Denn es finden in diesen Jahrgang andere berufsorientierende Maßnahmen an einem anderen Termin (Betriebsbesichtigungen (Jg.8) bzw. Betriebspraktikum (Jg.9)) statt. Sollte dennoch eine Teilnahme am Zukunftstag gewünscht werden, ist die Freistellung wie oben genannt zu beantragen und der verpasste Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen.

In den Jahrgängen 10 bis 12 wird eine Teilnahme nicht empfohlen, da die Betriebe sich gerade am Zukunftstag oft auf eine Fülle an jüngeren Schülerinnen und Schülern eingestellt haben. Stattdessen sollten diese Jahrgänge die Möglichkeit zur Freistellung an einem anderen Tag oder für ein Kurzpraktikum in den Ferien nutzen, was oft effektiver ist, um sich über ein Berufsfeld konkret zu informieren. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Oberstufenkoordinator / die Oberstufenkoordinatorin.