Mitwirkung der Eltern

(vgl. Gesetz für Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück - StiftSchG)

Eltern wirken auf vielfältige Weise an der Gestaltung des Schullebens und der Arbeit in der Schule mit. Schule und Elternhaus verstehen sich am Hildegard-von-Bingen-Gymnasium Twistringen als Erziehungsgemeinschaft, welche die Zielsetzungen der Schule gemeinsam verfolgen und erreichen wollen. Dies gilt neben der fachlichen Ausbildung der Schülerinnen und Schüler insbesondere für die Umsetzung der im Leitbild verankerten Ideen wie Wertschätzung und Respekt voreinander, Verstehen und Vertrauen sowie verantwortliches und solidarisches Handeln. Durch die ehrenamtliche Mitwirkung in den verschiedenen Gremien des Hildegard-von-Bingen-Gymnasiums Twistringen wirken die Eltern an der Gestaltung des Schullebens und der Arbeit der Schule mit und leisten einen wertvollen Beitrag zur Schulentwicklung, vor allem in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat und als Vertreter in Arbeitsgruppen und Konferenzen.

Klassenelternschaft

Die Eltern der Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft, welche in Angelegenheiten der Klasse berät. Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte (für zwei Jahre) eine/n Klassenelternsprecher/in, eine/n stellvertretende/n Klassenelternsprecher/in und eine/n Vertreter/in für die Klassenkonferenzen.

Der/Die Klassenelternsprecher/in beruft i.d.R. einmal pro Schulhalbjahr und in Abstimmung mit dem/der Klassenlehrer/in eine Versammlung der Klassenelternschaft ein und leitet diese.

Schulelternrat

An jeder Schule wird ein Schulelternrat gebildet. Mitglieder des Schulelternrates sind die Klassenelternsprecher und die Vertreter der Klassenelternsprecher. Der Schulelternrat trifft Entscheidungen in Angelegenheiten, die unmittelbar die Eltern betreffen (z.B. Anträge an die Schulkonferenz und andere Konferenzen) und erörtert Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Dabei kann er der Schule Vorschläge unter anderem zum Schulprofil, zur Planung und Gestaltung des Unterrichts, zum Schulpastoral, zur Finanzierung innerschulischer Angelegenheiten, zur Schulorganisation und zur Planung und Gestaltung von Schulveranstaltungen unterbreiten. Der Schulelternrat tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr auf Einladung des Schulelternsprechers zusammen. Der/Die Schuleiter/in nimmt mit beratender Stimme an den Versammlungen teil.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte (für zwei Jahre) den Vorstand des Schulelternrates (Schulelternsprecher, stellvertretender Schulelternsprecher, 7 Beisitzer). Je zwei Vorstandmitglieder der Elternräte der Stiftungsschulen bilden den Gesamtelternrat unter der Geschäftsführung des Schulträgers.

Zudem wählt der Schulelternrat aus seiner Mitte Elternvertreter/innen für die Fachkonferenzen und für die Schulkonferenz.