Zweiter Informationsbrief zur geplanten Romfahrt im Herbst 2014

 

Sehr geehrte Eltern,

in der letzten Schulkonferenz war die angedachte Romfahrt im Jahr 2014 ein intensiv diskutiertes Thema. Es wurde kein Beschluss zur Durchführung gefasst. Es besteht mit dem Reiseunternehmen Höffmann noch kein Vertrag.

Die Konferenz hat entschieden, noch einmal auf Sie als Eltern zuzugehen, um Ihnen umfassende Informationen zukommen zu lassen und auch Zeit zur Äußerung Ihrer Sorgen und Bedenken zu geben. Für die bisher eingegangenen konstruktiven, kritischen und positiven Rückmeldungen bedanken wir uns.

Schulleitung und Vorstand des Schulelternrates bitten Sie um Entschuldigung. Es tut uns leid, dass wir ein zu hohes Tempo bei der Entscheidungsfindung angeschlagen haben. Die spontane Begeisterung für die Idee einer Schulfahrt nach Rom in der Schulleitung und im erweiterten Schulelternratsvorstand führte zu diesem doch wohl zu übereilten Verfahren. Es war ein Fehler, den Informationsabend mit einem anschließenden Votum durch den Schulelternrat zu verbinden.

Daher möchten wir mit dieser Elterninformation dazu beitragen, möglichst viele offene Fragen zu klären und Bedenken vor einem endgültigen Beschluss auszuräumen. Ziel ist und bleibt es, möglichst alle Schülerinnen und Schüler auf diese einmalige Gemeinschaftsschulfahrt nach Rom mitzunehmen. Um das zu schaffen, ist es wichtig, dass vor einer Beschlussfassung Sie als Eltern und die Schülerinnen und Schüler dieser Fahrt positiv gegenüberstehen. Dies möchten wir durch den jetzt eingeschlagenen Weg und eine größtmögliche Transparenz erreichen.

Auf der Homepage wird es nach einem positiven Beschluss der Schulkonferenz einen LINK geben, unter dem die aktuellen Informationen zur Romfahrt jederzeit abrufbar sind.

 

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, noch offene Fragen zu stellen, haben wir folgenden Ablauf bis zu einer verbindlichen Voranmeldung festgelegt:

 

1. Mit diesem Schreiben wird der bisherige Diskussionsstand dargestellt und aufgezeigt, dass viele Fragen und Aspekte, die z.Zt. in der Elternschaft besprochen werden, im Blick sind. Vielen Dank für alle Hinweise, die uns in der Zwischenzeit schon zugegangen sind.

2. Weitere offene Fragen, sofern sie nicht persönlichen Charakter haben, sollten möglichst bald bei den Klassenelternvertretern eingereicht und klassenweise gebündelt der Schule über den Schulelternratsvorstand zugestellt werden.

Bei persönlichen Fragen zur Fahrt bitten wir, Herrn Schläger und Herrn Lütjen telefonisch zu kontaktieren.

3. Ca. 14 Tage nach den Sommerferien werden in einem Elternbrief die weiteren gesammelten Fragen so gut es geht beantwortet und es wird eine verbindliche Voranmeldung zur Fahrt von Ihnen als Eltern erbeten.

Diese Voranmeldungen werden die Grundlage für die Entscheidung der Schulkonferenz zur Durchführung oder Absage sein.

Anschließend kann – nach positivem Votum der Schulkonferenz – zwischen dem Reiseunternehmen Höffmann und der Schulleitung ein entsprechender Vertrag geschlossen werden.

Die weitere detaillierte Fahrtenplanung und Klärung bis dahin ungelöster Fragen und Probleme wird direkt nach den Sommerferien ein Planungsausschuss übernehmen, zu dem sich interessierte Eltern gern bei Herrn Block oder Herrn Wiecher (SER-Vorstand) anmelden können.

Die Reisekosten wurden stets mit EUR 370,-- beziffert. Die Konferenz möchte diesen Reisepreis auch so festsetzen, obwohl das Reiseunternehmen nur einen Fahrtpreis in Höhe von EUR 357,-- p. P. verlangt.

In dem Preis ist ein Solidaritätsbeitrag von 13,-- Euro enthalten. Hintergrund dieses Solidaritätsbeitrages ist, dass bereits in den ersten Gesprächen der Schulleitung mit dem erweiterten Vorstand des Schulelternrats die Idee eines Staffelpreises für Familien mit mehreren teilnehmenden Kindern entstanden ist. Um diese Staffelung zu ermöglichen, benötigen wir eine finanzielle Basis, da der Förderverein unserer Schule aus den vorhandenen Mitteln diese Herausforderung nicht leisten kann.

Mit weiteren Schulsolidaritätsaktionen im kommenden Schuljahr soll erreicht werden, dass keine Schülerin und kein Schüler aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben muss.

 

Folgende wichtige, bisher diskutierte Aspekte sind im Blick, die uns in der Zwischenzeit von KlassenelternvertreterInnen oder KlassenlehrerInnen zugetragen wurden:

  1. Wie bei jeder mehrtägigen Klassenfahrt ist eine Abmeldung einzelner Schülerinnen und Schüler von der Fahrt möglich. Schülerinnen und Schüler, die nicht mitfahren, werden während der Fahrtenzeit beschult.

  2. Besonderheiten in dem Jahrgang 5 – Sie sind erst neu an der Schule. Wir möchten auch diesen Kindern die Chance geben mitzufahren. Es muss besondere Informationen für diesen Jahrgang nach der Anmeldung im Februar geben. Ein besonderer Betreuungsschlüssel muss für diesen Jahrgang gelten. Grundsätzlich soll die Betreuung aber nicht schwerpunktmäßig über Eltern erfolgen. Es muss ein besonderes Programm geben. Die Entscheidung zur Teilnahme liegt dann bei den Eltern.

  3. Besonderheiten in dem Jahrgang 12 – Es könnte ein besonderes Studienfahrtenprogramm nur in Rom geben, es könnte aber auch eine Studienfahrt mit vorweg genutzten Tagen am Gardasee geben.

  4. Wie wird mit dem Fahrtenkonzept der Schule umgegangen? Welche anderen Fahrten finden in diesem Jahr noch statt? – Hier ist noch keine verbindliche Entscheidung getroffen.

  5. Wie kann die finanzielle Belastung u. a. bei Mehrkinder-Familien gemildert werden?
    Es wird auf Grund des Solidarbeitrages in Höhe von EUR 13,-- Reduzierungen von 100,-- Euro für das 2. Kind und 200,-- Euro für das 3. Kind geben.

  6. Im Bedarfsfall kann weitere individuelle Unterstützung über die Schulleitung oder Frau Stenner-Dieckmann beantragt werden.

  7. Verhaltensregeln während der Fahrt. - Es gibt eine seit Jahren gültige Schulvereinbarung darüber, wie sich Schülerinnen und Schüler auf Klassen- und Studienfahrtenfahrten zu verhalten haben (Verhaltenskodex für Fahrten am HvB-Gymnasium Twistirngen). In einigen Bereichen wird dieser von der Vorbetreitungsgruppe nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten den verschiedenen Altersstufen gemäß angepasst. Alle Regeln werden den Teilnehmer/innen rechtzeitig vor der Fahrt mitgeteilt.

  8. Wie wird mit Schülerinnen und Schülern umgegangen, die Heimweh bekommen?
    Es wird mit viel pädagogischer Erfahrung und direktem Trost darauf zu reagieren sein. Wer bei seinem Kind schon vorab Skepsis bezüglich „Heimweh“ hat, möge sich schon vorab mit der dann betreuenden Lehrkraft darüber austauschen.

  9. Wie wird mit Schülern verfahren, die wegen wiederholt unangemessenen Benehmens nach Hause fahren müssen? – Zunächst wird vor Ort reagiert wie auf jeder Klassenfahrt auch. Sollte es sich um ein massives Fehlverhalten handeln wird die Rückfahrt mit den Eltern telefonisch besprochen und die Kosten müssen die Eltern tragen.

  10. Zusätzliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern durch ehemalige Schülerinnen und Schüler mit Gruppenleitererfahrung ist angedacht.

  11. Das Programm der Woche in Rom wird, wo nötig und sinnvoll, altersgemäß differenziert.

  12. Wie ist die Sicherheit und Aufsicht auf dem Campingplatz und dem Schwimmbadbereich gewährleistet? Zunächst gibt es die normale Aufsicht der Begleitpersonen über weitere Details wird die Planungsgruppe beraten.

  13. Eine ärztliche Betreuung ist während der Fahrt vorhanden. Wir haben die Zusage, dass Herr Holger Theek (Kinderarzt in Bassum) als Begleiter der Fahrt zur Verfügung steht.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben.

 

Viele Einzelheiten lassen sich klären, wenn der Planungsausschuss seine Arbeit aufnimmt, sofern der Beschluss über die Durchführung der Romfahrt positiv sein sollte.

 

Für die Sommerzeit wünschen wir Ihnen mit Ihren Kindern gutes Wetter und eine glückliche Zeit.

 

Freundliche Grüße

 

OStD Martin Lütjen, Schulleiter                          Stefan Block, Schulelternratsvorsitzender